Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass die Miete für eine Wohnung, die nach dem Einzug der Mieterin durch erheblichen Baulärm von einem Nachbargrundstück betroffen war, für die Dauer der Arbeiten gemindert werden darf.

Geklagt hatte eine Mieterin, die bei Abschluss des Mietvertrags auf dem Nachbargrundstück noch eine mit Bäumen bewachsene Baulücke vorgefunden hatte. Erst danach wurde diese mit einer Tiefgarage und einem Gebäude bebaut. Wegen der Bauimmissionen verlangte die Mieterin 20% der gezahlten Miete vom Vermieter zurück.Zu Recht meinte das Gericht. Bei Vertragsabschluss haben beide Parteien stillschweigend vereinbart, dass die Wohnung den üblichen Mietstandard gewährleiste, also auch ein gesundheitlich unbedenkliches Wochen. Dieser Standard sei nach Ansicht der Richter aufgrund der Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück dauerhaft unterschritten worden.

Die Entscheidung handelt von einer dauerhaften Veränderung des Wohnumfelds und nicht nur von einer vorübergehenden Beeinträchtigung.