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Eigentümerversammlung -WEG-Verwalter delegiert seine Aufgaben

Verwalter von Wohnanlagen müssen ihre Aufgaben persönlich erfüllen und dürfen sie nicht an andere Personen oder Firmen delegieren: Das verstößt gegen die Regeln des Wohneigentumsrechts. Lädt eine Firma, die vom Verwalter unberechtigt damit beauftragt wurde, zu einer Eigentümerversammlung ein, sind daher alle dort gefassten Beschlüsse nichtig. (Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.12.2021 – 2-13 S 75/20) onlineurteile.de
Beate KoerperRiem2022-08-22T08:19:28+02:0022 August 2022|Allgemein|

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